Die Zeiten, als der Einkauf nur Sorge dafür tragen musste, dass Produkte oder Services mit richtiger Qualität und möglichst mit den günstigsten Kosten ankommen, sind schon länger vorbei. Neue Vorschriften und Regularien für mehr Compliance und Nachhaltigkeit fordern den Mittelstand heraus.
Zum 1.1.2023 tritt das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (LkSG) in Kraft.
Großunternehmen, insb. DAX- und börsennotierte Unternehmen, haben begonnen, ihr Nachhaltigkeitsmanagement genauso wie ihre Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu professionalisieren. Und hier kommen auch kleinere oder mittelständische Unternehmen ins Spiel. Dies betrifft Lieferanten (z.B. Material, Vorprodukte) genauso wie Dienstleistungsunternehmen (z.B. Logistik, Kantine).
Kennen Sie das: Sie bekommen von Ihrem Kunden oder Geschäftspartner einen Fragebogen zu Compliance oder Nachhaltigkeitsthemen? Haben Sie einen Verhaltenskodex kommuniziert? Haben Sie einen Beschwerdemechanismus eingeführt? Sie sind in Sorge, ob Sie in der Lieferantenbewertung gut genug abschneiden, um nicht von der Bieterliste gestrichen zu werden? Ihre Bank fragt den Umsetzungsstand Compliance ab, der sich auf das Kreditrating auswirkt?
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