Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden zur Einführung eines Hinweisgebersystems verpflichtet. Ab dem 17. Dezember 2023 gilt dies auch für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (LkSG) trat bereits zum 01.01.2023 in Kraft. Dies betrifft unmittelbar Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mittelbar auch deren Zulieferer.
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Mit der Einführung eines digitalen Hinweisgebersystems können Sie viele Chancen für Ihr Unternehmen ergreifen und Potenziale entfalten. Lesen Sie in unserem praktischen Leitfaden, welche Reihenfolge sich am besten eignet und wieviel Aufwand für Sie dahinter steckt.
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"Uns bei Röttger & Partner ist es als fachübergreifend arbeitende Steuerkanzlei wichtig, ein professionelles Hinweisgeber-System anzubieten. Wir haben uns für die digitale wie einfach umzusetzende Lösung der Compliance Suite von LCS entschieden. Wir empfehlen diese auch gerne unseren Mandanten."
Henning Röttger,
Partner - Diplom-Kaufmann - Steuerberater
RÖTTGER & PARTNER
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