Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gilt für Unternehmen ab 50 Beschäftigten.
Das Gesetz Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (LkSG) gilt mittelbar auch für die Zulieferer und Dienstleister der Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.
Die EU-Richtlinie zum Nachhaltigkeitsreporting (CSRD) macht Governance-Vorgaben für Unternehmen ab 250 Beschäftigten.
Mit der LCS Compliance Suite die wachsenden Anforderungen für KMU einfach und schnell umsetzen.
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"Uns bei Röttger & Partner ist es als fachübergreifend arbeitende Steuerkanzlei wichtig, ein professionelles Hinweisgeber-System anzubieten. Wir haben uns für die digitale wie einfach umzusetzende Lösung der Compliance Suite von LCS entschieden. Wir empfehlen diese auch gerne unseren Mandanten."
Henning Röttger,
Partner - Diplom-Kaufmann - Steuerberater
RÖTTGER & PARTNER
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Großunternehmen haben begonnen, ihr Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu professionalisieren.
Und hier kommen auch kleinere oder mittelständische Unternehmen ins Spiel.
Dies betrifft Lieferanten (z.B. Material, Vorprodukte) genauso wie Dienstleistungsunternehmen (z.B. Logistik, Kantine).
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Werden auch Sie ein begeisterter Kunde unserer LCS Compliance Suite und des integrierten Hinweisgebersystems.
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