Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt sind Unternehmen mit > 250 Mitarbeitenden zur Einführung eines Hinweisgebersystems verpflichtet.
Seit dem 17. Dez 2023 gilt dies auch für Unternehmen ab 50 Beschäftigten.
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (LkSG) trat bereits zum 01.01.2023 in Kraft. Dies betrifft unmittelbar Unternehmen und mittelbar auch deren Zulieferer.
Seit dem 01. Jan. 2024 gilt dies auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.
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Großunternehmen, insb. DAX- und börsennotierte Unternehmen, haben begonnen, ihr Nachhaltigkeits-management genauso wie ihre Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu professionalisieren.
Und hier kommen auch kleinere oder mittelständische Unternehmen ins Spiel.
Dies betrifft Lieferanten (z.B. Material, Vorprodukte) genauso wie Dienstleistungsunternehmen (z.B. Logistik, Kantine).
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"Uns bei Röttger & Partner ist es als fachübergreifend arbeitende Steuerkanzlei wichtig, ein professionelles Hinweisgeber-System anzubieten. Wir haben uns für die digitale wie einfach umzusetzende Lösung der Compliance Suite von LCS entschieden. Wir empfehlen diese auch gerne unseren Mandanten."
Henning Röttger,
Partner - Diplom-Kaufmann - Steuerberater
RÖTTGER & PARTNER
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