ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  • Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. 
  • Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 3 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Überlassung von Software an den Kunden zur Nutzung durch Zugriff auf das Rechenzentrum unseres Providers in Deutschland über das Internet während der Laufzeit des Abonnements. 

Wir stellen dem Kunden die Nutzung der Software „Compliance Suite“ am Routerausgang des jeweiligen Rechenzentrums („Übergabepunkt“) zur Verfügung. Der Leistungsumfang der Software zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergibt sich aus der Bestellbestätigung. Die Software verbleibt jederzeit auf dem Server des Providers. Wir schulden nicht die Gewährleistung der Datenverbindung zwischen dem Übergangspunkt und den IT-Systemen des Kunden. Es obliegt dem Kunden, die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme der Software am Übergabepunkt und ihrer Nutzung zu schaffen.

Wir werden die Software immer in der aktuellen Version anbieten. Wir werden dem Kunden spätestens zwei Wochen vor dem Zeitpunkt des Updates auf das Update hinweisen. Die Aktualisierung der Software erfolgt nur im Zeitraum zwischen 22:00 und 6:00 Uhr und nur, wenn sie dem Kunden zumutbar ist. Wir sind nicht verpflichtet, die Software während eines laufenden Aktualisierungsvorgangs zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Nutzungsrechte und Zugriffsberechtigung

Der Kunde erhält an der Software ein einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Nutzungsrecht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Der Kunde erhält für jeden vereinbarten Arbeitsplätze eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus einer Benutzerkennung und einem Passwort. Benutzerkennung und Passwort können durch den Kunden geändert werden, wobei Passwörter aus mindestens 12 Zeichen, zusammengesetzt aus Groß- und Kleinbuchstaben und Ziffern, bestehen müssen. Der Kunde darf Benutzerkennung und Passwort nur den berechtigten Personen mitteilen und ist ansonsten zur Geheimhaltung verpflichtet.

§ 5 Überlassene Informationen und Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Informationen und Unterlagen – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von Ziffer 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 6 Preise und Zahlung

  • Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. 
  • Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.
  • Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Preis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.

§ 7 Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Laufzeit und Beendigung

Dieser Vertrag läuft ab dem Tag des Inkrafttretens der Erstlaufzeit des Abonnements gemäß Bestellung. Während dieser Erstlaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung beidseitig ausgeschlossen. Soweit das Bestellformular nichts anderes besagt, wird dieser Vertrag danach automatisch für aufeinander folgende Laufzeiten von jeweils 12 Monaten (jeweils als „Verlängerungszeitraum“ bezeichnet) verlängert, sofern er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen schriftlich zum Ende der Erstlaufzeit des Abonnements oder der entsprechenden Verlängerungslaufzeit oder nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen in sonstiger Weise ordentlich gekündigt wird.

 Das Recht jeder Vertragspartei zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Mit der Beendigung dieses Vertrages aus gleich welchem Grund:

  • enden alle mit diesem Vertrag gewährten Rechte unverzüglich;
  • Sind wir berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software zu sperren;
  • stellt der Kunde die Nutzung der Services ein;
  • leistet der Kunde umgehend alle gemäß diesem Vertrag fälligen Zahlungen;
  • gibt jede Partei sämtliche der anderen Partei gehörende Ausrüstung, Eigentum, Software und Services sowie andere Dinge (einschließlich aller Kopien derselben) zurück und verwendet diese nicht mehr;
  • können wir sämtliche Kundendaten in unserem Besitz vernichten oder in sonstiger Weise entsorgen, sofern uns nicht spätestens 30 (dreißig) Tage nach dem Datum des Wirksamwerdens der Vertragskündigung eine schriftliche Aufforderung zur Übergabe des zuletzt durchgeführten Backups der Kundendaten zugeht.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

  • Mängel an dem Service einschließlich der Dokumentation werden von uns nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb angemessener Reaktionszeiten bearbeitet. Gleiches gilt für sonstige Störungen der Möglichkeit zur Nutzung des Service, die durch uns zu vertreten sind. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist. Eine Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt frühestens nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
  • Wir haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
    a.) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
    b.) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
    c.) im Umfang einer von uns übernommenen Garantie, sowie
    d.) bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
  • Bei in sonstiger Weise fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf (im Folgenden „Kardinalspflicht“ genannt).

§ 10 Support

Wir bieten zu unseren Geschäftszeiten, werktags von 08:00 – 18:00 Uhr Nutzersupport an. Dieser ist per E-Mail info@lean-compliance.de sowie über den Online-Chat https://www.lean-compliance.de/ verfügbar.

§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit

  • Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen die erforderlichen personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen, insbesondere für die Vertragsabwicklung (Bestandsdaten). Hierzu gehören Name, Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer des Kunden. Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über Umfang und Inhalt der von ihm gespeicherten, personenbezogenen Daten zu erhalten.
  • Für die in der Software verarbeiteten Daten ist allein der Kunde der verantwortliche Datenverarbeiter. Soweit wir im Rahmen der Erbringung der Services auf die Daten autorisierter Nutzer zugreifen können, werden wir ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen.
  • Sofern wir als Auftragsverarbeiter tätig werden, gelten zusätzlich unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
  • Jede der Parteien verpflichtet sich, alle im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, die (a) als „vertraulich“ oder „geheim“ oder mit einem gleichbedeutenden Hinweis gekennzeichnet sind oder mündlich als vertraulich bezeichnet werden, (b) aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind, oder (c) von vertraulichen Informationen, welche zur Verfügung gestellt worden sind, abgeleitet wurden, ausschließlich für die Zwecke der vertraglichen Zusammenarbeit zu verwenden, vertraulich zu behandeln und vor der Kenntnisnahme durch unberechtigte Dritte zu schützen. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung ist allen Personen aufzuerlegen, die mit der Durchführung dieses Vertrages betraut werden.
  • Von der Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen sind Informationen, die (a) öffentlich zugänglich sind oder nachträglich öffentlich zugänglich wurden oder der anderen Partei bei Vertragsschluss bereits bekannt waren, (b) unabhängig und selbstständig von der anderen Partei entwickelt wurden, (c) der anderen Partei von einem Dritten offenbart wurden, der keiner Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt, oder (d) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen (in diesem Falle ist die betroffene Partei hierüber unverzüglich zu unterrichten).

§ 12 Sonstiges

  • Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. 
  • Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung zur Folge. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen im Einvernehmen durch neue, wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommen. Das gilt entsprechend, wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung nachträglich unwirksam werden sollte oder im Falle von Lücken in dieser Vereinbarung.
  • Wir haben das Recht, die Tatsache, dass der Kunden unsere Software nutzt bzw. unser Kunde ist, öffentlich zu äußern und den Namen und das Logo des Kunden für diesen Zweck in unseren Marketingmaterialien, auch im Internet auf seiner Webseite und/oder auf unseren Seiten in den sozialen Medien, zu nutzen. Jeder andere Gebrauch des Namens oder Logos des Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
  • Die Inhalte de Compliance Suite stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Spezifische Fragen im Einzelfall hat der Kunde mit seinem Rechtsanwalt und Steuerberater zu klären.
     

Vaterstetten, 21. Dezember 2021

Copyright LCS Lean Compliance Services GmbH

 

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